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Die Todessteuer
Gewerkschafter und andere Kreise wollen eine Todessteuer einführen. Natürlich nennen sie es weniger drastisch «Erbschaftssteuer». Wer stirbt, soll dafür bestraft werden. Bei Nachlässen über 2 Mio. Fr. sollen 20% konfisziert werden, nicht pro Erbe, sondern pro Nachlass. 2/3 sollen an die AHV gehen, damit man die nötigen Reformen nicht anpacken muss, 1/3 an die Kantone. Damit niemand die Steuer umgehen kann, sollen Schenkungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet und ebenfalls mit 20% besteuert werden. Ob eine solche Rückwirkungsklausel rechtlich haltbar ist, wird wohl in ein paar Jahren das Bundesgericht zu entscheiden haben.

98% aller Schweizer besitzen weniger als 2 Mio. Fr. Ihnen kann die Todes steuer eigentlich egal sein. Doch wie legitim ist es, wenn eine Mehrheit an der Urne eine Minderheit über den Tod hinaus ausbeutet? Und wie legitim ist es, wenn Vermögen, das schon x-fach über die Einkommens- und Vermögenssteuer besteuert worden ist, nach dem Tod nochmal besteuert wird? Zudem wird geerbtes Vermögen bei den Erben ebenfalls wieder als Vermögen be steuert und besteuert und besteuert. Und wenn man eine Todessteuer einführen will, sollte man dann nicht wenigstens fairerweise die Vermögenssteuer abschaffen? Das steuerlich so viel gescholtene Deutschland kennt übrigens keine Vermögenssteuer.

Dr. N. Bernhard, Chefredaktor
bernhard@private.ch

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